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GRADE Teil 9: Qualitätsbewertung - Heraufstufen

Im GRADE-System kann die Qualität der Evidenz nicht nur herabgestuft werden. Es gibt auch Faktoren, durch die ein Heraufstufen möglich ist. Das ist besonders für Evidenz aus Beobachtungsstudien oder nicht-randomisierte Interventionsstudien relevant, die in der Regel als "niedrige Qualität" klassifiziert wird.

Drei Faktoren können zum Heraufstufen der Qualität führen:
  • Große Effekte
  • Vorhandensein einer Dosis-Wirkungs-Beziehung (Anhaltspunkt für einen kausalen Zusammenhang zwischen der Intervention und dem Effekt)
  • Alle plausiblen Confounder oder Bias-Arten erhöhen das Vertrauen in den geschätzten Effekt (würden also eher zu einer Unterschätzung als zu einer Überschätzung führen)
Als großer Effekt (z.B. der Intervention) gilt ein relatives Risiko von 2-5 bzw. 0,5-0,2 ohne plausible Confounder. Dann kann die Qualität um eine Stufe heraufgestuft werden. Bei sehr großen Effekten (RR > 5 bzw. < 0,2) kann die Qualität um zwei Stufen heraufgestuft werden. Voraussetzung ist ein ausreichend enges Konfidenzintervall und ein geringes Risiko für Bias. Dabei sollte jeweils auch der übliche Krankheitsverlauf berücksichtigt werden. Vorsicht ist bei subjektiven Endpunkten geboten.

Grundsätzlich raten die GRADE-Autoren dazu, die Kriterien für ein mögliches Heraufstufen eher konservativ zu prüfen. Voraussetzung für ein Hochstufen ist auch, dass es keine schwerwiegenden Einschränkungen im Hinblick auf Faktoren gibt, die zu einem Herabstufen der Qualität der Evidenz führen würden.

Details zu diesen Fragen gibt es im Originalbeitrag im J Clin Epidemiol.